Mitgliedschaft

Aus EBE-Online e.V.


Für seine gemeinnützigen Aufgaben, die von ehrenamtlich tätigen Aktiven erledigt werden, benötigt der Verein Einnahmen. Neben den Gebühren aus dem InternetZentrum sind dies vor allem Mitgliedsbeiträge, die sich für das Vereinsmitglied sehr schnell lohnen, wenn es die Leistungen des Vereins in Anspruch nimmt.

Arten der Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder
können nur natürliche Personen werden.
Fördernde Mitglieder
können natürliche und juristische Personen werden, sowie nicht-rechtsfähige Vereine oder Personengesellschaften des Handelsrechts, die die Zwecke des Vereins durch Geldbeiträge oder Sachleistungen fördern und nicht zu den ordentlichen Mitgliedern zählen.
Ehrenmitglieder
sind ordentliche Mitglieder, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben. Sie wird durch den Vorstand verliehen.

Vorteile der Mitgliedschaft

In allen Mitgliedschaften ist enthalten:

günstigere Konditionen

Siehe Gebührentafeln für

Leistungen nur für Mitglieder

  • PC-Hilfe, wenn Sie Probleme mit Ihrem PC oder der Software haben

Beiträge

Mitgliedschaftsart Jahresbeitrag
Einzelmitgliedschaft
für Einzelpersonen
(Ordentliche Mitgliedschaft)
€ 60,00
Familienmitgliedschaft
für gemeinsame Haushalte
(Ordentliche Mitgliedschaft)
€ 84,00
Fördermitgliedschaft
für gemeinnützige Organisationen
€ 120,00
Fördermitgliedschaft
für alle anderen Organisationen und Förderer des Vereins
€ 198,00

Das Beitragsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Jahresbeitrag, den der Vorstand festsetzt, wird jeweils zu Jahresbeginn von den Mitgliedern per Lastschrift erhoben. Bei neu eintretenden Mitgliedern wird der anteilige Jahresbeitrag zum nächsten Monatsersten per Lastschrift erhoben. Der Eintrittsmonat ist beitragsfrei.

Mitglied werden

Wollen Sie die genannten Vorteile nutzen? Werden Sie Mitglied, indem Sie den Beitrittsantrag herunterladen, ausfüllen und beim Vorstand einreichen. Alternativ können Sie Ihren Wunsch bequem in unserem Kontaktformular an die Mitgliederverwaltung äußern. Wir senden Ihnen dann einen Antrag zu.