Verein
Gemeinnützigkeit
Die Gemeinnützigkeit von EBE-Online e.V. wurde zuletzt durch Freistellungsbescheid des Finanzamts Erding vom 18.03.2016 festgestellt.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins werden nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es wird keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt.
Anfallberechtigung
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Landkreis Ebersberg, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Satzung zu verwenden hat.
Satzung
Die Arbeit des Vereins sowie seiner Organe ist auf dieser Seite sowie den Seiten Mitgliedschaft, Mitgliederversammlung, Vorstand und Arbeitskreise erläutert sowie in der Satzung offiziell beschlossen.