Mitgliedschaft
Für seine gemeinnützigen Aufgaben, die von ehrenamtlich tätigen Aktiven erledigt werden, benötigt der Verein Einnahmen. Neben den Gebühren aus dem InternetZentrum sind dies vor allem Mitgliedsbeiträge, die sich für das Vereinsmitglied sehr schnell lohnen, wenn es die Leistungen des Vereins in Anspruch nimmt.
Der Verein hat folgende Mitglieder:
- Ordentliche Mitglieder
- Fördernde Mitglieder
- Ehrenmitglieder
Ordentliche Mitglieder können nur natürliche Personen werden. Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden sowie nicht-rechtsfähige Vereine oder Personengesellschaften des Handelsrechts, die die Zwecke des Vereins durch Geldbeiträge oder Sachleistungen fördern und nicht zu den ordentlichen Mitgliedern zählen. Ehrenmitglieder sind ordentliche Mitglieder, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben.
Der Antrag auf Aufnahme in den Verein als ordentliches oder förderndes Mitglied ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Diese Entscheidung wurde für Routinefälle durch Vorstandsbeschluss auf die Mitgliederverwaltung delegiert werden, die einem Vorstandsmitglied untersteht.
Die Ehrenmitgliedschaft wird durch den Vorstand verliehen.
Das Beitragsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Jahresbeitrag, den der Vorstand festsetzt, wird jeweils zu Jahresbeginn von den Mitgliedern per Lastschrift erhoben. Bei neu eintretenden Mitgliedern wird der anteilige Jahresbeitrag zum nächsten Monatsersten per Lastschrift erhoben. Der Eintrittsmonat ist beitragsfrei.
Mitgliedschaftstypen
In allen Mitgliedschaften ist enthalten:
- Schulungen und Workshops, für Mitglieder zu günstigeren Konditionen
- Surfen und Beratung, betreutes Surfen für Mitglieder zu günstigeren Konditionen
- PC-Hilfe nur für Mitglieder, zu günstigen Konditionen, wenn Sie Probleme mit Ihrem PC oder der Software haben
- Surfen im InternetZentrum, für Mitglieder zu ermäßigten Gebühren
Mitgliedschaftsart | Leistungen | Jahresbeitrag |
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Einzelmitgliedschaft für Einzelpersonen (Ordentliche Mitgliedschaft) |
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€ 42,00 |
Familienmitgliedschaft für gemeinsame Haushalte (Ordentliche Mitgliedschaft) |
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€ 60,00 |
Fördermitgliedschaft für gemeinnützige Organisationen |
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€ 90,00 |
Fördermitgliedschaft für alle anderen Organisationen und Förderer des Vereins |
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€ 144,00 |
Die Beitritt erfolgt über den Mitgliedsantrag.
Wenn Sie eine Mitgliedschaft beantragen wollen, laden Sie bitte das respektive Formular herunter und füllen dieses aus. Alternativ können Sie Ihren Wunsch bequem in unserem Kontaktformular an die Mitgliederverwaltung äußern. Wir senden Ihnen dann einen Antrag zu.
Zusatzleistungen
Standardmäßig kann die in den Leistungen enthaltene Homepage nur über die URL http://www.ebe-online.de/home/<Benutzername> aufgerufen werden. Zusätzlich kann auch eine eigene Second-Level-Domain gebucht werden, die dann auf den enthaltenen Webspace verweist.
Domainart | Leistungen/Einrichtungsgebühr | Jahresbeitrag |
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.de Domain |
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€ 18,00 |
.com/.net/.org Domain |
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€ 24,00 |
.info/.biz Domain |
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€ 30,00 |
.eu Domain |
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€ 36,00 |
Bitte beachten Sie, dass auf Anfrage auch die Einrichtung einer Second-Level-Domain unterhalb einer anderen Top-Level-Domain möglich ist. Da aber die Bestellung dieser Endungen von diversen Faktoren abhängt, werden diese hier nicht berücksichtigt.
Die Bestellung einer Domain erfolgt über den Domainantrag
Wenn Sie eine Zusatzleistung bestellen wollen, laden Sie bitte das respektive Formular herunter und füllen dieses aus. Alternativ können Sie Ihren Wunsch bequem in unserem Kontaktformular an die Mitgliederverwaltung äußern. Wir senden Ihnen dann einen Antrag zu.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, dem Austritt oder durch Ausschluss aus dem Verein.
Der Austritt ist schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift gegenüber dem Vorstand spätestens bis zum 15.11. (Posteingang) zu erklären. Die Mitgliedschaft endet in diesem Fall zum 31.12.. Bereits geleistete Beiträge für das jeweilige Mitgliedsjahr werden nicht zurück erstattet. Fällige Beiträge sind zu leisten.
Über den Ausschluss, der nur aus wichtigem Grund möglich ist, entscheidet der Vorstand.