Mitgliedschaft
Version vom 4. April 2023, 08:49 Uhr von Schorsch (Diskussion | Beiträge) (→Arten der Mitgliedschaft)
Für seine gemeinnützigen Aufgaben, die von ehrenamtlich tätigen Aktiven erledigt werden, benötigt der Verein Einnahmen. Neben den Gebühren aus dem InternetZentrum sind dies vor allem Mitgliedsbeiträge, die sich für das Vereinsmitglied sehr schnell lohnen, wenn es die Leistungen des Vereins in Anspruch nimmt.
Arten der Mitgliedschaft
- Ordentliche Mitglieder
- können nur natürliche Personen werden.
- Fördernde Mitglieder
- können natürliche und juristische Personen werden, sowie nicht-rechtsfähige Vereine oder Personengesellschaften des Handelsrechts, die die Zwecke des Vereins durch Geldbeiträge oder Sachleistungen fördern und nicht zu den ordentlichen Mitgliedern zählen.
- Ehrenmitglieder
- sind ordentliche Mitglieder, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben. Sie wird durch den Vorstand verliehen.
- Mitglied werden
- Laden Sie dazu bitte den Beitrittsantrag herunter, füllen diesen aus und reichen ihn beim Vorstand ein. Alternativ können Sie Ihren Wunsch bequem in unserem Kontaktformular an die Mitgliederverwaltung äußern. Wir senden Ihnen dann einen Antrag zu.
Vorteile der Mitgliedschaft
In allen Mitgliedschaften ist enthalten:
günstigere Konditionen
Siehe Gebührentafeln für
Leistungen nur für Mitglieder
- PC-Hilfe, wenn Sie Probleme mit Ihrem PC oder der Software haben
- Technische Leistungen, E-Mail, Hompage, etc.
Beiträge
Mitgliedschaftsart | Jahresbeitrag |
---|---|
Einzelmitgliedschaft für Einzelpersonen (Ordentliche Mitgliedschaft) |
€ 42,00 |
Familienmitgliedschaft für gemeinsame Haushalte (Ordentliche Mitgliedschaft) |
€ 60,00 |
Fördermitgliedschaft für gemeinnützige Organisationen |
€ 90,00 |
Fördermitgliedschaft für alle anderen Organisationen und Förderer des Vereins |
€ 144,00 |
Das Beitragsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Jahresbeitrag, den der Vorstand festsetzt, wird jeweils zu Jahresbeginn von den Mitgliedern per Lastschrift erhoben. Bei neu eintretenden Mitgliedern wird der anteilige Jahresbeitrag zum nächsten Monatsersten per Lastschrift erhoben. Der Eintrittsmonat ist beitragsfrei.