Vorstand
Die sieben Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
Tobias Fischer | Vorsitzender | Leiter AK IZ-Technik |
Daniel Weber | Stellvertretender Vorsitzender | Leiter AK Technik |
Nikolaus Bender | Schatzmeister | |
Hermann Riebesel | Schriftführer | Webmaster |
Thomas Bayer | Beisitzer | |
Liane Puschmann | Beisitzerin | IZ-Managerin - Soziales |
Helmut Reitzel | Beisitzer |
IZ-Manager - Organisation |
Zum erweiterten Vorstand gehören die Leiter der Arbeitskreise. Sie nehmen an den Vorstandssitzungen teil, haben aber kein Stimmrecht.
Hans Dierschke | Beratendes Mitglied | Leiter AK 50plus |
Moni Triner | Beratendes Mitglied | Leiterin AK Schulung |
Günter Zimmer | Beratendes Mitglied | Leiter AK Stammtisch |
Haftung von Vorstandsmitgliedern
(1) Sind Organmitglieder oder besondere Vertreter unentgeltlich tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 720 Euro jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verein für einen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitgliedern des Vereins. Ist streitig, ob ein Organmitglied oder ein besonderer Vertreter einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, trägt der Verein oder das Vereinsmitglied die Beweislast.
(2) Sind Organmitglieder oder besondere Vertreter nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, den sie bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursacht haben, so können sie von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
§ 31a BGB